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GAS-SICHERHEITSCHECK

Gasleitungen sind aus hochwertigem Material hergestellt, das eine lange Lebensdauer gewährleistet. Altersschäden, Undichtigkeiten oder Rost können dennoch nicht ganz vermieden werden, insbesondere dann, wenn Gasleitungen durch Decken und Wände führen oder aber in feuchten und unbelüfteten Räumen verlegt sind.  Auch etwaige unzulässige Eingriffe durch Mieter oder Außenstehende fallen oft über lange Zeit nicht auf.
Erdgas ist völlig ungiftig. Und wenn Sie mir Ihren Gasgeräten und Gasanlagen richtig umgehen, können Sie auf ein Höchstmaß an Sicherheit vertrauen.

In Ergänzung zur jährlichen Hausschau, die Sie als Betreiber einer Gasanlage regelmäßig selbst durchführen sollten, analysieren und kontrollieren wir im Rahmen des Sicherheitschecks sämtliche Leitungsverläufe Ihrer Gasanlage einschließlich aller Gerätezuleitungen im Gebäude. Anschließend wird mittels modernster Leckmengen-Meßtechnik eine Dichtheitsprüfung vorgenommen. Nur so können auch unzugängliche Leitungsabschnitte zuverlässig überprüft werden.

Vielfach unbekannt: Pflicht zur Überprüfung der Gasleitungen
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermieter obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.

Unerlässlich: Die Dokumentation
Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadenersatzansprüchen Dritter entlasten.

Das Prüfprotokoll beschreibt detailliert Art, Umfang und Zeitpunkt der durchgeführten Überprüfung. Die aktuellen Messwerte sowie eine abschließende Beurteilung geben Auskunft über den Gesamtzustand der Anlage. Mögliche Mängel werden dokumentiert. Anlagen ohne Beanstandung erhalten das Prüfsiegel, das sie als geprüft und sicher kennzeichnet. Diese Dokumentation ist unerlässlich, um im Schadensfall nachzuweisen, dass Sie Ihren Betreiberpflichten nachgekommen sind.